Ernährung Parasitenbekämpfung Impfungen und Erkrankungen Reisebestimmungen und Heimtierauswe    
 

Ernährung

Während des ersten Jahres sollte der Hund mit einem speziell auf die Bedürfnisse des Welpen angepassten Futters ernährt werden, dass langsam auf ein Futter für erwachsene Hunde umgestellt wird. Besonders große Hunderassen dürfen nicht überfüttert werden, denn dadurch können schwere Schäden an den Knochen und Gelenken entstehen, weil die Hunde zu schnell wachsen. Die Gewichtszunahme wird am besten durch regelmäßiges Wiegen des Hundes kontrolliert.

Bei selbst zusammengestelltem Futter muss besonders auf ein ausgewogenes Kalzium - Phosphor Verhältnis geachtet werden. Zusätze von Mineralstoffen und Vitaminen müssen genau auf das Futter abgestimmt werden, denn sowohl ein Mangel als auch eine zu hohe Menge können schwere Schäden am Bewegungsapparat bewirken.

 

Parasitenbekämpfung

Entwurmung: Hundewelpen können sich schon über die Muttermilch mit Spulwürmern infizieren und sollten deshalb bis zu einem Alter von 3 Monaten in dreiwöchigem Abstand mit einem für Welpen verträglichen Wurmmittel behandelt werden. Ältere Hunde sollten je nach Infektionsdruck alle 3 bis 6 Monate entwurmt werden. Durch Flöhe können Bandwürmer übertragen werden, denn diese stellen den Zwischenwirt für einen nicht auf Menschen übertragbaren Bandwurm dar. Wenn Hunde Nagetiere fressen können sie sich mit dem "Fuchsbandwurm" infizieren, der auch auf Menschen übertragen werden kann. Die Hunde sollten dann mit einem gegen Bandwürmer wirksamen Mittel, das z.B. Praziquantel enthält entwurmt werden.

Flohbekämpfung: Flöhe befinden sich nur zum Saugen von Blut auf dem Hund, und sind deshalb nicht immer leicht zu finden. Am Besten kämmt man das Tier mit einem engen Kamm durch und klopft diesen auf einem weißen Stück einer Küchenrolle aus. Dann gibt man einen Tropfen Wasser dazu und wartet einige Minuten. Sind dann auf dem Papier kleine rotbraune Flecken zu finden ist dieses ein Hinweis auf Flohbefall. Nach einer Blutmahlzeit legen die Flöhe viele Eier ab, die auf den Boden, Decken und Teppiche fallen. Aus den Eiern schlüpfen Flohlarven, die sich vom Kot der erwachsenen Flöhe ernähren. Die Larven verpuppen sich und die daraus schlüpfenden Flöhe befallen wiederum das nächste Tier. In diesem Stadium können die Flöhe bis zu einem Jahr überdauern. Heute ist ein Flohbefall gut zu bekämpfen, denn es gibt Mittel, die Flöhe durch das Blutsaugen zuverlässig töten und eine Entwicklung der Eier verhindern. Auch die Larven werden durch den für sie giftigen Flohkot abgetötet. Die Wohnung sollte gründlich gesaugt werden - Staubbeutel zubinden und danach entsorgen - und die Hundedecken wenn möglich gewaschen werden.

 

Impfungen und Erkrankungen

Im August 2009 wurden von der ständigen Impfkommission Vet. im Bundesverband der praktizierenden Tierärzte (bpt) neue Leitlinien zur Impfung von Kleintieren herausgegeben. Diese stellen keine strikten Regeln dar, sondern dienen als Entscheidungshilfe zur Impfung des einzelnen Tieres. Unterschieden werden so genannte "core-Komponenten", gegen die der Hund immer geschützt sein sollte und "non-core-Komponenten", gegen die Hunde mit erhöhtem Infektionsdruck geschützt sein sollten.

Zu den "core-Komponenten" gehören die Impfungen gegen ansteckende Hepatitis (Leberentzündung) (kanine infektiöse Hepatitis = HCC)Leptospirose (Stuttgarter Hundeseuche=Weilsche Krankheit , Zoonose  = auf Menschen übertragbare Erkrankung),  Parvovirus (Parvovirose = infektiöse Diarrhoe) und kanines Staupevirus (Staupe).

Die erste Impfung der Welpen gegen ansteckende HepatitisLeptospiroseParvovirose und Staupe, sollte mit 8 Wochen erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt könnten mütterliche Antikörper den Impfstoff noch inaktivieren. Hundewelpen, deren Mütter keine Antikörper haben, sind jedoch in der Lage einen aktiven Impfschutz aufzubauen. Mit 12 Wochen sollte die Impfung wiederholt werden, um eine Grundimmunisierung zu gewährleisten. Empfohlen wird eine dritte Wiederholung gegen ansteckende Hepatitis, Parvovirose und Staupe. Mit 12 Wochen sollte auch gegen Tollwut geimpft werden. Diese Impfung sollte in der 16. Lebenswoche wiederholt werden.

Werden Hunde erst ab einem Alter von 12 Wochen geimpft, sollte eine zweimalige Impfung im Abstand von 3 bis 4 Wochen erfolgen.

Die Wiederholungsimpfungen sollten in Abstand von einem Jahr (bei Tollwut im Abstand von bis zu 3 Jahren je nach Impfstoff) erfolgen, um einen sicheren Impfschutz zu gewährleisten.

Deutschland gilt seit 2008 als tollwutfrei. Für Reisen ins Ausland ist eine Tollwutimpfung mindestens drei Monate vor Antritt der Reise vorgeschrieben (näheres siehe Heimtierausweis). Außerdem ist Tollwut im europäischen Ausland, vor allem in Osteuropa und in vielen Teilen der Welt, noch weit verbreite. Damit besteht die Gefahr, dass Tollwut aus diesen Ländern wieder eingeschleppt werden kann.

Ein zu langer Zeitraum zwischen den Impfungen kann zu einem Verlust des Impfschutzes führen.

Zu den "non-core-Komponenten" gehören die Impfungen gegen  Parainfluenza und Adenovirus-2 (CPiV, Zwingerhusten), Babesia canis (Babesiose), Bordetella bronchiseptica, Borrelia burgdorferi sensu lato (Borreliose), Canines Herpesvirus (CHV-1), Coronavirus, Hautpilze (Dermatophytose, Mikrosporie, Trichophytie) und Tetanus.

Gegen Babesia canis ist ein Impfstoff zugelassen, der die klinischen Symptome einer Anämie reduziert. Gegen andere Babesien sind die Hunde nach der Impfung nicht geschützt und müssen, wenn sie sich infizieren und einen Anämie entwickeln, tierärztlich behandelt werden. Die Erstimpfung sollte im Alter von 3 bis 6 Wochen erfolgen und die zweite Immunisierung 3 bis 6 Wochen später. Der Impfschutz hält 6 Monate.

 

Staupe

Staupe wird durch das kanine Staupevirus verursacht. Die Ansteckung kann direkt von Hund zu Hund, aber auch durch Kontakt mit Wildtieren (z.B. Frettchen, Marder, Fuchs usw.) oder indirekt über Kleidung und Schuhe des Besitzers erfolgen. Die Krankheit beginnt mit hohen Fieber, Nasen- und Augenausfluss und Nahrungsverweigerung. In weiteren Verlauf gibt es drei hauptsächliche Formen, deren Symptome auch nebeneinander auftreten können. Bei der intestinalen Form (Darmform) tritt starker Durchfall und Erbrechen auf. Bei der Lungenform tritt eine Lungenentzündung mit starkem Husten und Nasenausfluss auf. Die Nervenform treten Krämpfe und Lähmungen auf. Die Krämpfe können von Zuckungen bis zu starken klonisch tonischen Krämpfen mit Bewusstlosigkeit reichen. Ferner werden Hautveränderungen beobachtet. Viele Staupeerkrankungen verlaufen tödlich. Aber auch wenn das Tier die Infektion überlebt bleiben oft bleibende Schäden zurück. Bei jungen Hunden finden sich Zahnschmelzdefekte, da das Staupevirus die zahnschmelzbildenden Zellen irreversibel schädigt. Die Haut besonders an den Pfoten bleibt hart, spröde und rissig, was zu Infektionen führt. Oft bleiben Nervenschäden und Verhaltensstörungen nach einer Infektion bestehen.

Zwingerhusten

Zwingerhusten ist eine "Faktorenkrankheit", d.h. mehrere ungünstige Ursachen können zum Ausbruch der Krankheit führen. Mehrere Erreger sind am Ausbruch der Krankheit beteiligt, unter anderem Bordetellen (Bakterien) und das Parainfluenzavirus. Die Krankheit fängt mit starkem, trockenem Husten und klarem Nasenausfluss an. Ohne rechtzeitige Behandlung verschlimmert sich die Krankheit bis hin zur Lungenentzündung. Zwingerhusten ist selten tödlich, kann aber selbst mit Behandlung mehrere Wochen andauern.

Parvovirose

Die Erkrankung wird durch das extrem widerstandsfähige Parvovirus ausgelöst. Das Virus ist monate- bis jahrelang in der Umwelt haltbar und wird meist nicht durch den Kontakt mit Hunden, sondern über Menschen und Gegenstände übertragen Die Krankheit kann sehr schnell verlaufen und die Hunde können schon nach wenigen Stunden an einer Herzmuskelentzündung sterben. Meist tritt jedoch eine schwere Magen-Darm-Entzündung auf, mit Fieber, Erbrechen und wässrigem, schleimigem oder blutigem Durchfall. Die Hund fressen nicht, magern ab, trocknen schnell aus, weil sie viel Flüssigkeit verlieren. Unbehandelt führt die Krankheit oft zum Tod.

Ansteckende Hepatitis

Die ansteckende Hepatitis (kanine infektiöse Hepatitis = Hepatitis contagiosa canis = Hc.c.) wird durch ein Virus ausgelöst. Die Ansteckung kann sowohl von Hund zu Hund als auch über Schuhe und Kleidung des Menschen erfolgen. Die Anfangs-Symptome gleichen denen der Staupe; hohes Fieber, starke Bauchschmerzen und komplette Nahrungsverweigerung. Viele Hunde, besonders Welpen sterben in dieser Phase. Bei älteren Tieren kann es im weiteren Verlauf zu Erbrechen, Durchfall, Rachen- und Bindehautentzündungen kommen. Auch nervöse Störungen können, wie bei Staupe, auftreten. Wenn die Hunde die Krankheit überleben bleibt oft eine Hornhauttrübung des Auges zurück, die zur Erblindung führen kann.

 Leptospirose

Der Erreger der Leptospirose  ist ein Bakterium (Leptospiren). Das Bakterium findet sich in Pfützen, Teichen, Wassergräben usw. und kann beim Trinken oder Baden über Hautwunden den Hund infizieren. Auch Ratten und Mäuse gelten als Ansteckungsquelle. Die Krankheit beginnt mit Müdigkeit, unsicherem Gang, besonders beim Springen oder Treppensteigen. Im weiteren Verlauf treten Fieber, Appetitlosigkeit, Erbrechen, Durchfall und Harninkontinenz auf. Leptospiren schädigen die Leber und Nieren und können zum Versagen der Organe führen. Auch das Gehirn kann geschädigt werden, was sich durch Verhaltensänderungen, Desorientierung, im Kreis laufen oder Krämpfe äußert. Nach Ausheilen der Erkrankung werden die Bakterien noch monatelang mit dem Harn ausgeschieden.

 Tollwut

Tollwut wird durch ein Virus hervorgerufen und ist eine für alle Säugetiere und den Menschen lebensgefährliche unheilbare Erkrankung. Es wird hauptsächlich durch den Biss eines infizierten Tieres übertragen. Das Virus wandert entlang der Nervenbahnen ins Gehirn und führt zu Wesensveränderungen, Lähmungen, Krämpfen und schließlich zum Tod. Tollwut ist eine "anzeigepflichtige" Erkrankung. Bereits bei "Tollwutverdacht" kann bei einem ungeimpften Tier die Tötung angeordnet werden.

 

Reisebestimmungen und Heimtierausweis

Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden benötigen grundsätzlich den blauen EU-Heimtierausweis, der dem Tier eindeutig zugeordnet werden kann (EG-Verordnung Nr. 998-2003). Das Tier muss mittels Tätowierung (noch bis 2012 gültig) oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Diese Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt.

Wenn das Tier aus einem nicht EU-Mitgliedsstaat wieder nach Deutschland einreist, das einen den EU-Ländern gleichwertigen Tollwutstatus aufweist, benötigt es wie in der EU nur den Ausweis und eine gültige Impfung. Diese Länder sind im Anhang der EU-Verordnung  998-2003 als "gelistete Drittländer" aufgeführt.

Für die Einreise gelten jedoch die Bestimmungen des jeweiligen Landes!

Für alle anderen Länder muss das Tier zusätzlich einen Nachweis über Antikörper (Tollwuttiter > 0.5 I.E.) erbringen. Dieser muss von einem Referenzlabor bestimmt werden. Der Titer muss mindestens 30 Tage und maximal 1 Jahr nach der Tollwutimpfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise bestimmt werden. Wenn die Titerbestimmung schon vor Reiseantritt erfolgt ist muss diese nicht bei der Einreise wiederholt werden, wenn ein gültiger Impfschutz besteht.

In vielen Ländern ist die Einreise mit so genannten "Kampfhunden" untersagt.

Informationen über die aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie auf den Internetseiten der Botschaften.

Australien (gelistetet Drittland): Zur Einreise nach Australien ist u.a. eine Einfuhrerlaubnis des "Australian Quarantine and Inspection Service" (AQIS), eine Kennzeichnung des Tieres, mehrere Impfungen und ein Bluttest notwendig. Das Tier muß mindestens 30 Tage in Quarantäne bleiben.  Einzelheiten finden Sie unter www.germany.embassy.au oder www.daff.gov.au/agis. Die Einfuhr von Kampfhunden: Argentinische Dogge (Dogo Argentino), Fila Brasiliero, Pit Bull Terrier, Japanese Tosa und Kanadische Dogge (Presa Canario) ist verboten.

Belgien: Belgische Botschaft www.diplobel.org/deutschland.

Bosnien-Herzegowina (gelistetes Drittland): Benötigt wird für die Einreise der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres, eine gültige Tollwutimpfung, mindestens 15 Tage und maximal 6 Monate vor der Einreise und ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis. Botschaft von Bosnien-Herzogowina www.botschaftbh.de oder www.bhtourism.de.

Bulgarien: Botschaft von Bulgarien www.botschaft-bulgarien.de. Leine und Maulkorb sind vorgeschrieben.

Dänemark: Die Einreise von Pit Bull Terriern und Japanese Tosa und deren Mischlingen ist verboten. Weitere Informationen unter http://www.ambberlin.um.dk/de, http://www.uk.foedevarestyrelsen.dk/ImportExport/Travelling_with_pet_animals/Dogs_cats_ferrets/Travelling_to_Denmark/forside.htm

Estland: Botschaft von Estland www.estemb.de

Finnland: Das Tier muss gegen dem Bandwurm Echinococcus mit einem Antiparasitikum das Praziquantel oder Epsiprantel enthält vor nicht mehr als 30 Tage vor der Einreise behandelt werden. Die Behandlung muss in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden. Dazu kann ein Formular des finnischen Landwirtschaftsministeriums verwendet werden: www.mmm.fi/el/ulk/pdf/lomakkeet/ekinokokki.pdf. Wenn die Einreise über Norwegen oder Schweden erfolgt ist dieses nicht notwendig. Finnische Botschaft www.finnland.de.

Frankreich: Die Einfuhr von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten. Die Einreise mit Kampfhunden der zweiten Kategorie ist erlaubt wenn Hund älter als 3 Monate ist und im Stammbuch eines internationalen Hundeverbands eingetragen ist. Schutz- und Wachhunde (z.B. Rottweiler, Staffordshire Terrier) mussen in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Französische Botschaft www.botschaft-frankreich.de.

Griechenland: Griechische Botschaft www.griechenland-botschaft.de

Großbritanien: 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tier gegen Bandwürmer und Zecken behandelt und dieses vom Tierarzt bescheinigt werden. Kampfhunde (Pit Bull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasilienso) dürfen nicht eingeführt werden. Weitere Informationen www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm, www.defra.gov.uk und PETS-Helpline +44(0)87024117

Irland: In Irland herrscht Leinenpfliche. Weitere Informationen www.agriculture.ie, www.botschaft-irland.de oder Department of Agriculture, Food and Forestry Veterinary Service +353(0)16072484

Island (gelistetes Drittland): Für die Einreise des Tieres ist eine Genehmigung und 4 Wochen Quarantäne vorgeschrieben. Die Einfuhr von Kampfhunden (Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Pit Bull Terrier, Staffordshire Terrier und Tosa Inu ist verboten. Weitere Informationen www.cvo.is, www.botschaft-island.de und Landbunadarraduneytid Icelandic Veterinary Services Sölvolsgata 7, IS - 150 Reykjavik, +354(0)5459750, Email: postur@lan.stir.is

Italien: Maulkorb und Leine sind vorgeschrieben. Italienische Botschaft www.ambberlino.esteri.it

Kanada (gelistetes Drittland): Für die Einreise ist der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mind. 30 Tage, max. 1 Jahr) notwendig. Viele Fluglienen verlangen zusätzlich ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis. In Ontario besteht ein Haltungsverbot für Pit Bull Terrier. Weitere Informationen www.inspection.gc.ca, www.canada-info.de und The Chief of Imports, Animal Health Division, Canadian Food Inspection Agency, 59 Camelot Drive, Nepean, Ontario K1A OY9, +613(0)2252342

Kroatien (gelistetes Drittland): Für die Einreise ist der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mind. 15 Tage, max. 6 Monate - bis 1 Jahr wird toleriert wenn das Tier jährlich geimpft wurde) notwendig. Kroatische Botschaft www.kroatische-botschaft.de

Lettland: Lettische Botschaft www.mfa.gov.lv/de/berlin

Lichtenstein: (gelistetes Drittland): Für die Einreise ist der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mind. 30 Tage, max. 1 Jahr) notwendig. Bei permanentem Impfschutz die die 30 Tage Frist nicht notwendig. Botschaft von Lichtenstein www.lichtenstein.li, Email: vertretung@rep.l1v.li

Litauen: Botschaft von Litauen www.botschaft-litauen.de

Malta: 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tier gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten. Weitere Informationen www.gov.mt

Mazedonien (nicht gelistetes Drittland): Für die Einreise ist der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mind. 15 Tage, max. 6 Monate) und ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis notwendig. Botschaft von Mazedonien +49(0)3089069522

Moldawien (nicht gelistetes Drittland): Für die Einreise ist der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mind. 15 Tage, max. 6 Monate) und ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis von höchstens 3 Tagen vor der Einreise notwendig.

Niederlande: Die Einreise mit Pit Bull Terriern und Pit Bull artigen Hunden ist nur erlaubt wenn sie einen von der Federation Cynologique International (FCI) anerkannten Stammbaum haben. Für Kampfhunde besteht Maulkorb- und Leinenpflicht. Niederländische Botschaft www.niederlandweb.de

Norwegen (gelistetes Drittland):  Für die Einreise ist der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung und Leptospirose (max. 1 Jahr) und  Staupe (max. 2 Jahre) notwendig. Ferner ist ein Tollwut-Antikörper-Test frühestens 120 Tage und maximal 1 Jahr nach der letzten Impfung notwendig. Bei permanentem Impfschutz nach der Empfehlung des Impfstoffherstellers (1 bis 3 jährige Auffrischung) ist ein erneuter Antikörpertest nicht notwendig. Maximal 10 Tage vor der Einreise muss eine Entwurmung gegen Echinococcus mit einem Praziquantel-haltigen Mittel erfolgen. Die Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise wiederholt werden. Eine Einreise mit Hunden der Rasse Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero und deren Kreuzungen ist nicht erlaubt. Bei Verwechslungsgefahr ist ein Abstammungsnachweis mitzuführen. Hunde sind an der Leine zu führen und der Kot muss entfernt werden. Norwegische Botschaft www.norwegen.no.

Österreich: Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 cm müssen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden. Ein Maulkorb wird empfohlen. Österreichische Botschaft www.bmeia.gv.at

Polen: Polnische Botschaft www.berlin.polenb.net

Portugal: Hunde müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Portugiesische Botschaft  www.botschaftportugal.de

Rumänien: Rumänische Botschaft www.rumänien-infoportal.de

Russland (gelistetes Drittland):  Für die Einreise ist der EU-Heimtierausweis und ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis (höchstens 10 Tage alt) notwendig. Russische Botschaft www.russische-botschaft.de.

Schweden:  Tollwutimpfung und Nachweis eines Titers über 0.5 IE/ml. Der Test muss frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwutimpfung und innerhalb der Gültigkeit des Impfpräparats erfolgen. Maximal 10 Tage vor der Einreise muss eine Entwurmung gegen Echinococcus mit einem Praziquantel-haltigen Mittel erfolgen. Dieses muss vom Tierarzt im Impfpass bescheinigt werden. Hunde müssen zwischen dem 1. März und 20. August an der Leine geführt werden. Schwedische Botschaft www.Schweden.org, www.siv.se,  +46(0)155000.

Schweiz (gelistetes Drittland): Für die Einreise wird der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung entsprechend den Empfehlungen des Herstellers benötigt. Weitere Informationen: Bundesamt für Veterinärwesen www.bvet.admin.ch.

Slowakei: Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden. Slowakische Botschaft: www.botschaft-slowakei.de, www.bratislava.de.

Slowenien: Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden. Slowenische Botschaft www.gov.sl.

Spanien: Potentiell gefährliche Hunde (z.B. Pit Bull Terrier, Rottweiler usw.) müssen in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Spanische Botschaft www.spanienbotschaft.de.

Tschechische Republik: Leine und Maulkorb müssen mitgeführt werden. Tschechische Botschaft www.czechtourism.com.

Türkei (nicht gelistetes Drittland): Für die Einreise sind der EU-Heimtierausweis und ein tierärztliches Gesundheitszeugnis notwendig. Über 3 Monate alte Tiere müssen mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Tollwut, Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose geimpft werden. Türkische Botschaft www.tuerkischebotschaft.de.

Ukraine (nicht gelistetes Drittland): Für die Einreise sind der EU-Heimtierausweis mit Tollwutimpfung (mind. 30 Tage, max. 1 Jahr) und ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis höchstens 3 Tage vor der Einreise notwendig. Botschaft der Ukraine www.botschaft-ukraine.de.

Ungarn: Die Einfuhr von Kampfhunden: Argentinische Dogge (Dogo Argentino), Fila Brasiliero, Pit Bull Terrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Bordeaux-Dogge, Bandog sowie Mischlinge dieser Rassen ist verboten. Leine und Maulkorb sind für Hunde mitzuführen. Ungarische Botschaft www.ungarische-botschaft.de.

USA (gelistetes Drittland): Für die Einreise ist der EU-Heimtierausweis mit Tollwutimpfung (mind. 30 Tage, max. 1 Jahr) notwendig. Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis wird von vielen Fluglinien verlangt. In den USA werden andere Chips verwendet. Deshalb wird die Mitnahme eines ISO-Chip Lesegeräts empfohlen. Weitere Informationen www.us-botschaft.de, USDA-APHIS Veterinary Services National Center for Import and Export (NCIE), Unit 404700 River Rd., Riverdale, MD 20737-1231, Tel. +301(0)7347830

Weissrussland (nicht gelistetes Drittland): Für die Einreise ist der EU-Heimtierausweis mit Tollwutimpfung (mind. 15 Tage, max. 6 Monate) und ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, höchstens 10 Tage vor der Einreise, notwendig. Botschaft der Republik Belarus www.belarus-botschaft.de.

Zypern - griechischer Teil: Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten. Weitere Informationen www.zypern.com.

 

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