Hausbesuche

besonders für sensible Katzen stellt ein Besuch beim Tierarzt oft ein besonderer Stress dar. Dieser ist nicht nur für die Katze und "ihren Menschen" belastend sondern kann auch zu einer Verfälschung der Untersuchungsergebnisse führen oder eine Krankheit verschlimmern.

Deshalb komme ich zu Ihnen und Ihrer Katze. In vertrauter Umgebung sind die Tiere oft ruhiger, so dass Impfungen, Untersuchungen und Behandlungen für Tiere und Menschen angenehmer verlaufen.

Darüber hinaus ersparen Sie sich und Ihrem Tier die Fahrt zum Tierarzt und die Wartezeit.

 

Der erste Besuch beim Tierarzt

Katzenwelpen werden in den ersten 6 Wochen am besten von ihrer Mutter versorgt. Die in der Muttermilch enthaltenen Antikörper schützen sie gegen Infektionen. Wenn Katzenwelpen trotzdem erkranken ist immer ein schneller Besuch beim Tierarzt angezeigt. Jungtiere haben noch wenig Widerstandskraft und die Vitalfunktionen versagen schnell.

Sind die Katzenwelpen gesund, kann die Erstuntersuchung durch den Tierarzt mit der Grundimmunisierung in der 8. oder 10. Woche kombiniert werden. Im Rahmen dieser ersten klinischen Untersuchung wird der Tierarzt die Körpertemperatur, den Ernährungs- und Fellzustand der kleinen Katze,  die Schleimhäute, Zähne und Ohren (Parasiten) angesehen und Herz und Lunge abgehört. Wenn das Kätzchen gesund ist wird der Tierarzt die notwendigen Impfungen gegen Katzensuche und Katzenschnupfen vornehmen. Nach einem Leukose-Test kann bei negativem Ergebnis dann geimpft werden.


Wichtig: Entwurmung

Ab der 2. Woche sollte eine Entwurmung stattfinden, die im Zweiwochen-Rhythmus wiederholt wird, da die Katzenwelpen sich über die Muttermilch mit Parasiten infizieren können. Die Würmer können schwere Schädigungen des Darms mit Durchfällen auslösen an denen die Kätzchen auch sterben können. In jedem Fall ist aber konsequent bis zur 12. Woche zu entwurmen.

Heimtierausweis

Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden benötigen grundsätzlich den blauen EU-Heimtierausweis, der dem Tier eindeutig zugeordnet werden kann (EG-Verordnung Nr. 998-2003). Das Tier muss mittels Tätowierung (noch bis 2012 gültig) oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Dies bedeutet im Fall einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens 3 Monaten, dass diese Impfung mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Die Dauer des Schutzes bei Wiederholungsimpfungen richtet sich nach den Angaben des Impfstoffherstellers.

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